Impfungen :            

                                                                  

Deutsche Tollwutverordnung geändert
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben

Tollwutimpfstoffe

Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben nach unserer Kenntnis alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung. Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.

Die Impfstoffe von Essex (Rabdomun) und Pfizer (Enduracell) haben bei Katzen eine Zulassung für vier Jahre. Katzenhalter sollten diesen Produkten den Vorzug geben. Tollwutimpfstoffe enthalten Adjuvantien (= die Immunreaktion verstärkende Chemikalien), die im Verdacht stehen, die Bildung von Impfsarkomen zu begünstigen.

Die Impfstoffe von Merial und Intervet sind bei Katzen und Hunden für drei Jahre zugelassen. Der Tollwutimpfstoff von Virbac (einzeln oder in Kombination) ist nach den uns vorliegenden Informationen bei Katzen nur für zwei Jahre zugelassen und bei Hunden für “zwei bis drei” Jahre.

Probleme bei der Tollwutimpfung

Tierhalter/innen sollten darauf achten, dass ihre Katzen oder Hunde einen Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und dass der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpass einträgt.

Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpass zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.

Viele Tierhalter/innen haben berichtet, dass Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht. Beispiele:

Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere Praxis aufsuchen.

 

Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:

Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:

“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:

Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

(Stand:  2007)