Impfungen :

Deutsche Tollwutverordnung geändert
Jährliche Tollwutimpfung nicht mehr vorgeschrieben
Tollwutimpfstoffe
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in
Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre
(Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben nach unserer Kenntnis
alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung.
Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in
Kombinationsprodukten.
Die Impfstoffe von Essex (Rabdomun) und Pfizer (Enduracell) haben bei Katzen
eine Zulassung für vier Jahre. Katzenhalter sollten diesen Produkten den Vorzug
geben. Tollwutimpfstoffe enthalten Adjuvantien (= die Immunreaktion verstärkende
Chemikalien), die im Verdacht stehen, die Bildung von Impfsarkomen zu begünstigen.
Die Impfstoffe von Merial und Intervet sind bei Katzen und Hunden für drei
Jahre zugelassen. Der Tollwutimpfstoff von Virbac (einzeln oder in Kombination)
ist nach den uns vorliegenden Informationen bei Katzen nur für zwei Jahre
zugelassen und bei Hunden für “zwei bis drei” Jahre.
Probleme bei der Tollwutimpfung
Tierhalter/innen sollten darauf achten, dass ihre Katzen oder Hunde einen
Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei
Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und dass der Tierarzt den nächsten
Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpass einträgt.
Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpass zu
besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht.
Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt,
wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.
Viele Tierhalter/innen haben berichtet, dass Tierärzte nicht bereit sind,
auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige
Behauptungen vorgebracht. Beispiele:
- Es wird rundweg abgestritten, dass jetzt auch in Deutschland
Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nicht
wahr (siehe auch den unterstehenden Auszug aus der Tollwutverordnung).
- Es wird (immer noch) behauptet, es gebe gar keine deutschen
Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung. Das ist nicht wahr.
- Es wird behauptet, die Mehrjahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich
als Einjahrestollwutimpfstoffe. Das ist nicht wahr, denn es handelt sich um
dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert.
- Es wird behauptet, dass für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu
grundimmunisiert werden müsse
- (d h, das Tier müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier
Wochen bekommen, egal wie oft es vorher schon gegen T geimpft wurde). Das
ist nicht wahr.
- Es wird behauptet, dass in tollwutgefährdeten Bezirken weiterhin jährlich
geimpft werden müsse. Das ist nicht wahr.
- Es wird behauptet, dass man für Reisen weiterhin eine jährliche
Tollwutimpfung benötige. Das ist nicht wahr. Innerhalb der EU werden die
Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Für einige Länder
wird darüber hinaus noch ein Labornachweis des Tollwutimpftiters verlangt.
- Es wird behauptet, dass Jungtiere grundsätzlich mehrmals gegen Tollwut
geimpft werden müssten. Richtig ist jedoch, dass bei der
Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den
Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den meisten
Mehrjahresimpfstoffen (Stand: Februar 2007) ist nur EINE Impfung im Alter
von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme:
Virbac-Produkte). Es kann allerdings sein, dass ein Jungtier von einer zusätzlichen
Tollwutimpfung profitiert, etwa dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die
Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß
(0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter wird jedoch nicht verlangt, wenn
man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte.
Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie
verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des
Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur
Grundimmunisierung von Jungtieren, bzw. zu den Zeitabständen der
Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.
Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere
Praxis aufsuchen.
Neue Fassung der deutschen Tollwutverordnung:
Mit Datum 20. Dezember 2005 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Verbraucherschutz (BMLEV) die deutsche Tollwutverordnung geändert.
Dies ist der entscheidende neue Passus:
“Begriffsbestimmungen”, Paragraph 1:
Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten
mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den
Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine
Wiederholungsimpfung angibt, oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des
Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die
jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
(Stand: 2007)